Auch Kinder mit Behinderung dürfen mit allen
anderen Kindern zusammen in die Schule gehen.
Hier bieten wir Hilfe bei der Auswahl.
Das sind in Aachen:
Annaschule
GGS Am Haarbach
GGS Am Höfling
GGS Am Lousberg
GGS Brühlstraße
GGS Driescher Hof
GGS Gut Kullen
GGS Schönforst
GGS Vaalserquartier
KGS Beeckstraße
KGS Bildchen
KGS Birkstraße
KGS Düppelstraße
KGS Feldstraße
KGS Forster Linde
KGS Hanbruch
KGS Karl-Kuck-Straße
KGS Luisenstraße
KGS Marktschule
KGS Michaelsbergstraße
KGS Passstraße
Montessorischule-GS-Eilendorf
Montessorischule-GS-Mataréstraße
Montessorischule-GS-Reumontstraße
Kinder mit einer leichteren Behinderung können auf alle Grundschulen gehen.
Kinder mit einer schwereren Behinderung brauchen mehr Unterstützung.
Für sie gibt es Schwerpunktschulen.
Das sind auch normale Grundschulen.
Aber sie haben eine bessere Ausstattung.
Sie haben auch mehr Förderlehrer.
In Aachen gibt es zwei Schwerpunktschulen.
Beide sind für die Behinderungsarten: Körperbehinderung und geistige Behinderung.
Die Schulen heißen GGS Am Höfling und Maria Montessori Grundschule Eilendorf.
Wenn ein Kind für die Schule angemeldet werden muss, bekommen die Eltern einen Brief.
Darin steht alles wichtige.
Bis Mitte November muss das Kind an einer Schule angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sollte man gleich sagen, wenn das Kind eine Behinderung hat.
Kinder mit Behinderung brauchen im Unterricht besondere Hilfen.
Diese Hilfen können sehr unterschiedlich sein.
Welche Art von Hilfe ein Kind braucht, nennt man den Förderbedarf.
Den Bereich, in dem es die meiste Hilfe braucht, nennt man den Förderschwerpunkt.
Und damit es diese Hilfe auch bekommt, muss sie beantragt werden.
Das geht so:
Meistens machen das die Eltern:
Sie gehen zur Schule.
Dort sagen sie, dass Ihr Kind besondere Hilfen braucht.
Die Schule hilft ihnen dann.
So geht es weiter:
• Eine Lehrerin und eine Förderlehrerin besuchen das Kind.
Sie schauen, welche Schwierigkeiten es hat.
• Sie schreiben darüber einen Bericht.
• Ein Mitarbeiter der Behörde (das schwere Wort dafür ist Schulaufsichtsbehörde) liest den Bericht.
Er entscheidet, welche Hilfen das Kind bekommt, und an welche Schule es gehen soll.
• Dazu lädt er aber die Eltern ein.
Er erklärt seine Überlegungen.
Und er fragt:
Was denken Sie?
Was wünschen Sie?
Zu diesem Gespräch können sie jemanden mitnehmen, der ihnen hilft.
Wir machen das gerne.
Für viele Familien fühlt es sich nicht gut an, dass ein Fremder so wichtige Entscheidungen fällt.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und Rechten.